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3.1. Gesellschaftliche Herausforderungen

Die zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen lassen sich an den Millenium Development Goals darstellen. Die Global Marsahll Plan Initiative bietet wiederum einen strategischen Lösungskatalog an, um diesen Herausforderungen zu entgegnen. Im Lesen der Lösungen sind zugleich die Herausforderungen zu erkennen.

Diese Auflistungen und Beschreibungen sind auf der globalen Ebene angesiedelt. Dennoch sind sie Tag für Tag für Millionen von Menschen spürbar. Im Abschnitt Beispiele haben Sie gesehen wie Social Entrepreneurs konkrete Antworten auf die Herausforderungen finden.  

Bekämpfung von extremer Armut und Hunger

  • Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, die weniger als den Gegenwert eines US-Dollars pro Tag zum Leben haben.
  • Zwischen 1990 und 2015 den Anteil der Menschen halbieren, die Hunger leiden.
  • Vollbeschäftigung in ehrbarer Arbeit für alle erreichen, auch für Frauen und Jugendliche.

​Primärschulbildung für alle

  • Bis zum Jahr 2015 sicherstellen, dass Kinder in der ganzen Welt, Mädchen wie Jungen, eine Primarschulbildung vollständig abschließen können.
  • Gleichstellung der Geschlechter / Stärkung der Rolle der Frauen
  • Das Geschlechtergefälle in der Primar- und Sekundarschulbildung beseitigen, möglichst bis 2005 und auf allen Bildungsebenen bis spätestens 2015.

Senkung der Kindersterblichkeit

  • Zwischen 1990 und 2015 Senkung der Kindersterblichkeit von Unter-Fünf-Jährigen um zwei Drittel (von 10,6 Prozent auf 3,5 Prozent).
  • Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter
  • Zwischen 1990 und 2015 Senkung der Sterblichkeitsrate von Müttern um drei Viertel.
  • Bis 2015 allgemeinen Zugang zu reproduktiver Gesundheit erreichen.

Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten

  • Bis 2015 die Ausbreitung von HIV/AIDS zum Stillstand bringen und eine Trendumkehr bewirken.
  • Bis 2010 weltweiten Zugang zu medizinischer Versorgung für alle HIV/AIDS-Infizierten erreichen, die diese benötigen.
  • Bis 2015 die Ausbreitung von Malaria und anderen schweren Krankheiten zum Stillstand bringen und eine Trendumkehr bewirken.

Ökologische Nachhaltigkeit

  • Die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in der Politik und den Programmen der einzelnen Staaten verankern und die Vernichtung von Umweltressourcen eindämmen.
  • Den Verlust der Biodiversität verringern, bis 2010 eine signifikante Drosselung der Verlustrate erreichen.
  • Bis 2015 Halbierung des Anteils der Menschen ohne dauerhaft gesicherten Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser (von 65 Prozent auf 32 Prozent).
  • Bis 2020 eine deutliche Verbesserung der Lebensbedingungen von mindestens 100 Millionen Slumbewohnern und -bewohnerinnen bewirken.

Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung

  • Weitere Fortschritte bei der Entwicklung eines offenen, regelgestützten, berechenbaren und nicht diskriminierenden Handels- und Finanzsystems. Dies umfasst die Verpflichtung zu verantwortungsbewusster Regierungsführung, zu Entwicklung und zur Senkung der Armut - sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
  • Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder. Das beinhaltet den Abbau von Handelshemmnissen, Schuldenerleichterung und -erlass, besondere finanzielle Unterstützung der aktiv um Armutsminderung bemühten Länder.
  • Den besonderen Bedürfnissen der Binnen- und kleinen Insel-Entwicklungsländern Rechnung tragen.
  • Umfassende Anstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene zur Lösung der Schuldenprobleme der Entwicklungsländer.
  • In Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern Strategien zur Schaffung menschenwürdiger und sinnvoller Arbeitsplätze für junge Menschen erarbeiten und umsetzen.
  • In Zusammenarbeit mit den Pharmaunternehmen Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln zu erschwinglichen Preisen in Entwicklungsländern gewährleisten. 
  • In Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor dafür sorgen, dass die Vorteile neuer Technologien, insbesondere von Informations- und Kommunikationstechnologien, von Entwicklungsländern genutzt werden können.

 

Die Global Marshall Plan Initiative

Eng verzahnt mit diesen Millennium Goals ist die Global Marshall Plan Initiative. Ziel der Global Marshall Plan Initiative ist es, einen Beitrag für die Entwicklung einer weltweiten ökosozialen Marktwirtschaft zu leisten. Der Ansatz geht auf den amerikanischen Politiker und Umweltschützer Al GORE und sein Buch: „Wege zum Gleichgewicht – Ein Marshall Plan für die Erde“ zurück. Dieser Ansatz wurde in vielen europäischen Ländern aufgegriffen und in einer Initiative gebündelt, die fünfzehn zentrale strategische Ziele angeht.

 

  1. Schrittweise Realisierung einer weltweiten Ökosozialen Marktwirtschaft und Überwindung des globalen Marktfundamentalismus durch Etablierung eines besseren Ordnungsrahmens der Weltwirtschaft. Dies soll im Rahmen eines fairen Weltvertrages geschehen. Dazu gehören Reformen und eine Verknüpfung bestehender Regelwerke und Institutionen für Wirtschaft, Umwelt, Soziales und Kultur (z. B. in den Regelungsbereichen UN, WTO, IWF, Weltbank, ILO, UNDP, UNEP und UNESCO). 
     
  2. Voraussetzung zur Erreichung eines vernünftigen Ordnungsrahmens sind eine faire partnerschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen und ein adäquater Mittelfluss. Die Förderung von Good Governance, die Bekämpfung von Korruption und koordinierte und basisorientierte Formen von Mittelverwendung werden als entscheidend für eine selbstgesteuerte Entwicklung angesehen.
     
  3. Unterstützung der 0,7-Prozent-Kampagne zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Der Global Marshall Plan soll keinesfalls zulasten der Bemühungen und Projekte der bisherigen Entwicklungszusammenarbeit gehen, sondern diese substanziell ergänzen. Der Vorschlag unter Punkt 3 zur Etablierung neuer Finanzierungsinstrumente, mit denen der zusätzliche Mittelbedarf für einen Global Marshall Plan abgedeckt werden kann, soll daher auch nicht die Anforderung an die nationalen Etats für die Entwicklungszusammenarbeit tangieren.
     
  4. Lobbyarbeit für eine Parlamentarische Versammlung bei den Vereinten Nationen und von Weltbürgerrechten. Eine kohärente Verknüpfung bestehender internationaler Standards von WTO, ILO, UNEP etc. bedeutet einen wesentlichen Schritt zu einer funktionsfähigen Global Governance, ist aber noch kein hinlänglicher Schritt zu einer glaubwürdigen Demokratisierung von Entscheidungsprozessen zu globalen Belangen.
     
  5. Das Prinzip der Klimagerechtigkeit zur Grundlage für ein funktionierendes globales Klimaregime machen. Die Konstruktion des Kyoto-Protokolls führte dazu, dass es bis heute kaum Fortschritte gab beim Kampf gegen den höchst bedrohlichen Klimawandel. Als entscheidender Konstruktionsfehler erwies sich die Verweigerung gleicher Rechte, in diesem Falle gleicher Emissionsrechte, für Industrie- und Entwicklungsländer. Letztere fordern für den Einstieg in ein echtes globales Klimaregime daher Klimagerechtigkeit.
     
  6. Einrichtung einer Weltsteuerbehörde. Das Thema der Besteuerung hat für die Organisation von Gesellschaften eine ganz zentrale Bedeutung. Die Regelungen sind allerdings in unterschiedlichen Ländern sehr unterschiedlich, dies auch innerhalb der Europäischen Union. Es gibt zum Beispiel ganz unterschiedlich historisch gewachsene Wechselwirkungen mit der Finanzierung der Sozialsysteme (Familienpolitik, Gesundheit, Alter, Arbeitslosigkeit, Notlagen) und des Ausbildungssektors. Hinzu kommen zum Teil wesentliche Unterschiede bezüglich einer stärker direkten oder einer stärker indirekten Besteuerung. Auch gibt es Differenzierungen bezüglich der Behandlung von Unternehmensgewinnen und persönlichem Einkommen, teilweise wiederum differenziert nach der Art der Einkünfte. Hinzu kommen Unterschiede bei der Behandlung grenzüberschreitender Aktivitäten.
     
  7. Internationale Harmonisierung der Steuerbemessungsbasis und der Besteuerung. In Fortführung der Überlegungen zur Einrichtung einer Weltsteuerbehörde wären weitergehende wichtige Schritte zu einer funktionierenden Global Governance die Harmonisierung der Steuerbemessungsbasis und der Besteuerung selber. Dabei geht es zum einen um die Steuerbemessungsgrundlagen, also zum Beispiel bei Unternehmen um die Frage, wie der Gewinn ermittelt wird und was zum Beispiel in diesem Kontext als Aufwendungen geltend gemacht werden kann. Ferner geht es dann um die Höhe der Steuern an sich, also um die Frage, welcher Prozentsatz des Gewinns als Steuern zu zahlen ist.
     
  8. „Einhegung“ von Steuerparadiesen und Offshore-Handelsplätzen. Ein besonders kritisch zu sehender Faktor in Bezug auf adäquate Besteuerung sind sogenannte Steueroasen oder Steuerparadiese. Häufig handelt es sich um Länder mit sehr kleiner Bevölkerung, deren Staatlichkeit an sich schon Fragen aufwirft. Das Geschäftsmodell besteht darin, dass selbst prozentual vergleichsweise kleine Steuerzahlungen internationaler Akteure in derartigen „Oasen“ relativ zur Größe der dortigen Bevölkerung erhebliche Beträge darstellen. Letztlich erfolgt Bereicherung zulasten anderer, dies oft verbunden mit weitergehenden Unregelmäßigkeiten. Diese „Paradiese“ sind oft nicht nur deshalb ökonomisch attraktiv, weil sie Steuervermeidung ermöglichen, in manchen Fällen kann man sich hier auch einer weitgehenden Compliance entziehen. Das heißt, in manchen „Paradiesen“ sind Manipulationen von Bilanzen problemlos möglich, ferner können Eigentumsverhältnisse systematisch verschleiert und dadurch an sich illegale Insidergeschäfte getätigt werden (offshore / off sheet).
     
  9. Konsistente Regulierung des Weltfinanzsystems. Der Fastkollaps des Weltfinanzsystems, der mit unglaublicher Bereicherung von Einzelakteuren, zugleich der Vernichtung großer Kapitalvolumina und damit der Lebensperspektive vieler Menschen, zum Beispiel bezüglich ihrer über den Kapitalmarkt organisierten Altersversorgung, verbunden war, ist im Wesentlichen Folge einer ungenügenden Global Governance. Leistungsstarke Staaten, die von diesen Prozessen profitiert haben, vor allem die USA und Großbritannien, tragen an dieser Stelle eine große Verantwortung.
     
  10. Implementierung eines kohärenten Labelssystems für nachhaltige ökosoziale Standards bei der Herstellung von Produkten und Dienstleistungen, um den Konsumenten qualifizierte Informationen für deren Kaufentscheidungen zu geben.
     
  11. Ein solches Labelsystem sollte die gesamte Wertschöpfungskette umschließen. Am besten sollte die Welthandelsorganisation (WTO) ein geeignetes Label- beziehungsweise Zertifikatssystem zur Pflicht erheben und deren Einhaltung überwachen. Wenn dies nicht zeitnah zu realisieren wäre, sollte die EU dieses Labelsystem einführen für alle, die innerhalb und mit der EU Handel treiben wollen (so wie in Punkt 13 beschrieben).