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4.1. Social Reporting Standard

Hier beleuchten wir den Social Reporting Standard, eine Form der wirkungsorientierten Bewertung von Social Impact. Dazu folgt ein Beitrag von Prof Barbara Scheck von der Universität Hamburg.

Beitrag von Prof. Barbara Scheck

Ein Leitfaden zur wirkungsorientierten Berichterstattung

Einleitung

Offizielle Berichterstattung privater Unternehmen dient vor allem dazu, internen und externen Stakeholdern, wie bspw. potenziellen Investoren, dem Staat, Kunden oder Mitarbeitern Informationen zur Verfügung zu stellen, die diese für ihre jeweilige Entscheidungsfindung benötigen. Diese Berichterstattung erfolgt standardisiert nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben (bspw. HGB oder IFRS), kann aber durch freiwillige Informationen, die über das gesetzlich Geforderte hinausgehen, ergänzt werden. Diese umfassendere Berichtsform wird auch als Reporting bezeichnet.

Ein solches Reporting umfasst neben Auskünften über das Unternehmen selbst vor allem Informationen über den Unternehmenserfolg. Als Erfolg wird allgemein der Zielerreichungsgrad hinsichtlich einer effektiven und effizienten Ressourcennutzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums definiert. Im Gegensatz zu gewinnorientierten Unternehmen, für die primär finanzielle Ziele (wie bspw. Gewinn oder Liquidität) im Vordergrund stehen, sind für Organisationen im sozialen Sektor sogenannte Sachziele ausschlaggebend, d.h. die positive gesellschaftliche Veränderung bei der Zielgruppe steht im Vordergrund. Eine Übersetzung dieses Erfolgsbegriffs in monetäre Zielgrößen ist kaum möglich und es existieren auch keine Märkte, durch die Preise festgesetzt werden könnten. Klassische Instrumente der Erfolgsdokumentation können daher für die Berichterstattung sozialer Organisationen nur begrenzt angewandt werden.

Doch auch Organisationen mit sozialem Geschäftszweck berichten regelmäßig über ihre Aktivitäten und ihre Erfolge. Bisher existiert jedoch kein einheitlicher Rahmen für diese Berichterstattung, der die gesellschaftliche Wirkung dieser Organisationen für Förderer, die öffentliche Hand, ehrenamtliche Mitarbeiter und andere Interessierte darstellt. Die aktuelle Heterogenität der unterschiedlichen Berichtsformate ist für alle Beteiligten verwirrend und aufwändig, was oft zu wenig aussagekräftigen, nicht-vergleichbaren und dadurch wenig nützlichen Berichten führt. Daher hat sich vor einigen Jahren eine Arbeitsgruppe aus Förderern zusammengeschlossen, die sich alle mit Fragen der effektiven wirkungsorientierten Mittelvergabe beschäftigen.

Ziele des Social Reporting Standard

Ausgehend von zahlreichen Instrumenten zur Messung oder Bewertung sozialer Wertschöpfung wurde ein Leitfaden zur wirkungsorientierten Berichterstattung, der so genannte Social Reporting Standard (SRS), entwickelt. Berichte, die nach SRS erstellt werden, sollen vergleichbar mit dem Geschäftsbericht klassischer Unternehmen zur umfassenden Information verschiedener Stakeholder dienen. Um eine breite Akzeptanz bei Stakeholdern zu schaffen, enthält der Standard jedoch keine rein quantitativen Wirkungsmessungssysteme, sondern stellt die Wirkungslogik und Wirkungsdokumentation in den Vordergrund. Durch die transparente Darstellung der Kausalkette können Interessierte so das Problem, den Lösungsansatz und die erzielten Fortschritte auf einen Blick erfassen. Bei der Auswahl von Fördermittelempfängern erlaubt die Darstellung nach SRS, das Wirkungspotenzial des Angebots realistisch einzuschätzen. Durch die klar strukturierte Dokumentation sozialer Wirkungen soll darüber hinaus mit dem SRS auch die Transparenz im sozialen Sektor gefördert werden.

Der SRS bietet jedoch auch Vorteile für die Anwender selbst: So sollen zum einen der Berichtsaufwand signifikant reduziert und damit Ressourcen für die eigentliche Projektarbeit freigesetzt werden. Zum anderen werden durch die Erstellung eines wirkungsorientierten Berichts Lernprozesse innerhalb der berichtenden Organisation angestoßen. Angebote und Aktivitäten können überdacht und die eigene Wirkungskette optimiert werden. Der SRS kann so auch als Grundlage für organisationinterne Entwicklung und Organisationssteuerung genutzt werden.

Die Arbeitsgruppe entwickelt den Leitfaden stetig weiter und engagiert sich für dessen Verbreitung bei Sozialinvestoren, Förderstiftungen, Intermediären und dem öffentlichen Sektor. Das Projekt wird von der Vodafone Stiftung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Aufbau des SRS

Der SRS umfasst sieben Kapitel, die ein umfassendes Bild über die Organisation entstehen lassen. Neben einer Darstellung der Organisation und gewissen Rahmeninformationen zum Berichtszeitraum u.ä. stellt Kern des Leitfadens das Kapitel B dar. Ausgehend von der Beschreibung des gesellschaftlichen Problems, das gelöst werden soll, wird eine detaillierte Anleitung zur Schilderung der Wirkungslogik gegeben. Der SRS lehnt sich hierbei an das verbreitete IOOI-Modell („Input – Output – Outcome – Impact“) an, fasst unter Wirkung aber die Kategorien „Outcome“ und „Impact“ zusammen. Die Identifikation und Messung geeigneter Indikatoren wird der Organisation überlassen und es wird keine Quantifizierung der Wirkung verlangt. Vielmehr geht es um die Verdeutlichung von Kausalzusammenhängen und die Dokumentation von Wirkung. Der Standard fordert zudem zum Einhalten des Grundsatzes „comply or explain“ auf – d.h., es muss nicht zwingendermaßen über alle Punkte berichtet werden (wenn dies bspw. aufgrund zu hoher Kosten der Informationsbeschaffung nicht möglich ist), Auslassungen müssen jedoch begründet werden.

Der SRS ist modular aufgebaut. Aufgrund dieser Struktur kann daher mit Hilfe des SRS sowohl über einzelne Projekte, ganze Programme oder komplette Organisationen berichtet werden. Auch Projekte, die von mehreren Organisationen erbracht werden, können abgebildet werden.

Um die Anwendung des SRS so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, stehen neben dem Leitfaden selbst Berichtsvorlagen sowie Beispielberichte auf der SRS-Website zur Verfügung. Ergänzend konnten durch Unterstützung des BMFSFJ Anwenderworkshops und Telefonberatungen durchgeführt werden.

Fazit

Der SRS hat sich in der Praxis bewährt. Zahlreiche soziale Organisationen, Stiftungen und Intermediäre nutzen ihn zur Darstellung ihrer Wirkung und immer mehr Förderer akzeptieren Berichte nach SRS als Jahresberichte. Auch für die Businessplanung bietet der SRS einen pragmatischen Rahmen. Bei zahlreichen Wettbewerben können sich Organisationen mit einem Bericht nach SRS ebenfalls bewerben.

Pflichtlektüre

 

Literatur

Achleitner, A.-K./Bassen, A. /Roder, B. /Lütjens, L. (2009): Ein Reporting Standard für Social Entrepreneurs, in: Ökologisches Wirtschaften, 4 (2009), S. 30–34,

Roder, B. (2011): Reporting im Social Entrepreneurship. Konzeption einer externen Unternehmensberichterstattung für soziale Unternehmer, Wiesbaden.

Social Reporting Standard (2013): www.social-reporting-standard.de

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