5.4. 8. Das Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) und vor allem für die europäische Entscheidungsfindung. Auf der Grundlage dieses Prinzips kann entschieden werden, wann die EU für die Gesetzgebung zuständig ist. Es trägt dazu bei, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden. Auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips wird die geeignete Handlungsebene im Bereich der geteilten Zuständigkeiten zwischen der EU und den EU-Länder ermittelt. Im folgenden finden Sie zwei exemplarische Begründung der Zuständigkeit auf EU-Ebene.

RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

 Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A52018PC0340

 

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung)

  Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52017PC0753

 

 

 

 

 

 

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