2.1.4. Grundlagen qualitativen Denkens und Forschens
Grundlagen qualitativen Denkens
Aus den qualitativen Forschungsansätzen nach Mayring (2002)1 lassen sich fünf Postulate ableiten, welche die Grundlagen der qualitativen Denkweise auf einen gemeinsamen Nenner bringen und das Grundgerüst qualitativen Denkens darstellen. Nach Mayring sollen diese Postulate zu einem verstärkten Einsatz qualitativen Denkens im Forschungs- und Erkenntnisprozess beitragen.
Postulat 1: Subjekt
Der Forschungsgegenstand der Sozialwissenschaften ist immer der Mensch als Subjekt. Das Untersuchungsvorhaben muss seinen Ausgangspunkt und sein Ziel bei den betroffenen Personen haben. Ein direkter und offener Zugang zu den von der Forschung betroffenen Personen ist die beste Garantie, um mögliche Abweichungen vom Subjekt sofort zu bemerken. Die Subjektorientierung ist eine zentrale Forderung qualitativen Denkens.
Postulat 2: Deskription
Vor der Analyse und/oder Erklärung eines Forschungsgegenstandes sollte dieser immer erst genau und umfassend beschrieben werden (Deskription). Auf diesem Wege wird auch der Kontext der Forschung dargestellt.
Postulat 3: Interpretation
Ein Untersuchungsgegenstand ist nie völlig offengelegt, wenn er nicht auch interpretiert wird. Diese Interpretationsleistung steht in einem engen Zusammenhang mit dem hermeneutischen Sinnverstehen. Die tiefere Bedeutung eines Forschungsbereichs wird also erst durch eine Interpretation erschlossen.
Postulat 4: Alltag
Ausgehend von der Erkenntnis, dass Menschen in konstruierten und im Labor stattfindenden Versuchssituationen anders reagieren als in ihrer täglichen Lebenssituation, sollten Untersuchungen in weitgehend natürlichen Arbeits- oder Alltagssituationen erfolgen. Allerdings bringt selbst dieser Zugang Verzerrungen mit sich. Die natürliche Situation ist dadurch gegeben, das z.B. ein Interview in der Wohnung des Interviewpartners stattfindet. Wird das Interview allerdings auf Video aufgezeichnet, so kann die ungewohnte Anwesenheit der Kamera den Befragten in seinen Äußerungen hemmen oder einschüchtern.
Postulat 5: Verallgemeinerungsprozess
Der Verallgemeinerungsprozess im Anschluss an eine Untersuchung, in der von erarbeiteten Ergebnissen auf allgemeine Erkenntnisse geschlossen wird, muss argumentativ begründet werden; d.h. es muss erörtert werden, warum diese Ergebnisse auch für andere Situationen und Zeiten gelten sollen. Oder es muss deutlich gemacht werden, in welchem Fall, für welche Situation und in welcher Zeit die Ergebnisse Gültigkeitbesitzen.